Prophylaxebausteine » Gruppenprophylaxe

Der Gesetzgeber fordert Krankenkassen, Zahnärzte und Gebietskörperschaften auf, Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen vorrangig in Gruppen insbesondere in Kindergärten und Schulen für Versicherte bis zum 12. bzw. 16. Lebensjahr zu entwickeln und durchzuführen.


Die gesetzliche Grundlage für die Gruppenprophylaxe stellt sich - grafisch betrachtet - wie folgt dar:

  Zur grafischen Darstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

LAi LAG Berlin

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