Logo

Landesarbeitsgemeinschaft Berlin
zur Verhütung von Zahnerkrankungen e.V.

Vorsorgeuntersuchung

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (VU) dienen der Untersuchung der Mundhöhle, der Feststellung des Gebisszustandes sowie dem Erkennen von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Kariesrisiko. Die Erziehungsberechtigten erhalten nach der durchgeführten Untersuchung eine Benachrichtigung über das Untersuchungsergebnis. Bei Bedarf wird eine zahnärztliche Behandlung empfohlen.

Auf Grundlage von § 9 des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes finden zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in allen Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Regel einmal jährlich statt.

Die Teilnahme an der Untersuchung erfolgt nach dem sogenannten Widerspruchsmodell. Das bedeutet: Die Erziehungsberechtigten werden vor der Untersuchung informiert. Die Untersuchung wird durchgeführt, sofern kein Widerspruch erklärt wird. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und kann gegenüber dem jeweiligen Träger der Einrichtung oder der Kindertagespflegeperson mitgeteilt werden.

Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen werden in Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen durchgeführt. In Schulen erfolgen zahnärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schulgesundheitspflege nach § 52 Berliner Schulgesetz; sie gelten als verbindliche Veranstaltungen der Schule.