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Landesarbeitsgemeinschaft Berlin
zur Verhütung von Zahnerkrankungen e.V.

Wann soll das Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin?

Die Zahngesundheit der Kinder in Deutschland wird immer besser. Leider gilt das nicht für alle Altersklassen. Gerade im Milchgebiss von Kleinkindern ist der Kariesrückgang vergleichsweise gering. Der Grund hierfür ist die rasch voranschreitende frühkindliche Karies, die oftmals schon kurz nach dem Zahndurchbruch beginnt. Frühkindliche Karies ist gegenwärtig eine der häufigsten chronischen Erkrankungen im Kleinkind‐ und Vorschulalter. Als ihre Risikofaktoren gelten u. a. der übermäßige Gebrauch der Nuckelflasche mit gesüßtem Inhalt und mangelnde Mundhygiene.

Seit dem 1. Juli 2019 ist der Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen daher auch auf Kleinkinder unter drei Jahren ausgeweitet worden.

Die wichtigsten neuen zahnärztlichen Früherkennungsleistungen für Kinder:

  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat besteht ein Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.
  • 1. Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
  • 2. Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Monat
  • 3. Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Monat
  • Der Abstand zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens vier Monate.
  • Zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Monat haben Kinder Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack. Fluoridlack trägt dazu bei, das Entstehen und das Fortschreiten von Karies zu verhindern. Der Anspruch besteht zweimal je Kalender-halbjahr.
  • Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen vor dem 34. Lebensmonat soll die Zahnärztin oder der Zahnarzt nützliche Tipps zu den Themen Schnuller, Flasche, Anwendung von Fluoriden, Zahnfehlstellungen und Ernährung geben.
  • Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben Anspruch auf drei weitere zahnärztliche Untersuchungen und auf Fluoridierung bei hohem Kariesrisiko. Hier müssen mindestens zwölf Monate zwischen den Untersuchungen liegen.

Kinder sollten unabhängig davon frühzeitig mit dem Besuch einer Zahnarztpraxis vertraut ge-macht werden. Je früher Kinder eine Zahnarztpraxis kennenlernen, desto besser. Daher ist es gut, wenn sie die Eltern zu deren Zahnarztbesuchen begleiten. So kann sich das Kind an die neue Umgebung und die ungewohnten Geräusche und Gerüche in einer Zahnarztpraxis ge-wöhnen.

Auf jeden Fall sollte vermieden werden, Ängste zu schüren („Wenn du nicht richtig Zähne putzt, bekommst du Löcher und musst zum Zahnarzt!“). Auch sollte man keine falschen Ver‐sprechungen machen („Das tut nicht weh!“).

Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen kann die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt zum Kind eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen. Auftretende Probleme können frühzeitig erkannt und Folgebehandlungen wesentlich erleichtert werden.

Stand: 24.08.2020

Wann soll das Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin?