Wie oft soll das Kind zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin?
Zahngesund aufwachsen in Berlin
Ein Überblick für Eltern (Stand: 2025)
Frühzeitige Vorsorge: Ab dem ersten Zahn
Bereits ab dem 6. Lebensmonat haben Kinder Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungs- untersuchungen (FU1 bis FU3) gemäß § 22a SGB V. Diese dienen insbesondere der frühzeitigen Beratung der Eltern:
zur richtigen Zahnpflege ab dem ersten Zahn,
zur zahngesunden Ernährung,
zur Anwendung von Fluoriden,
zur Einschätzung des individuellen Kariesrisikos.
Die empfohlenen Zeiträume:
FU1: 6.‒9. Lebensmonat
FU2: 10.‒20. Lebensmonat
FU3: 21.‒33. Lebensmonat
Ergänzend können Fluoridlackanwendungen zweimal je Kalenderhalbjahr erfolgen.
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Gelbe Kinderuntersuchungsheft integriert. Dadurch wird die Mundgesundheit noch enger in die allgemeinpädiatrische Vorsorge eingebunden. Die bisherige FU-Systematik wird unter den Bezeichnungen Z1–Z3 fortgeführt.
Individualprophylaxe: Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
Ab dem 6. Lebensjahr bieten die gesetzlichen Krankenkassen ein spezielles Individualprophylaxe-Programm (§ 22 SGB V). Die Untersuchungen finden in der Zahnarztpraxis statt und sollten in der Regel zweimal jährlich durchgeführt werden. Zum Leistungsumfang gehören:
die Untersuchung des Kariesrisikos,
Aufklärung über Karies und andere Erkrankungen der Mundhöhle,
Anleitung zur Zahnpflege und Mundhygiene,
Beratung zur zahngesunden Ernährung,
Fluoridierungsmaßnahmen,
Versiegelung der bleibenden Backenzähne (Fissurenversiegelung).
Gruppenprophylaxe: Gemeinsam für gesunde Zähne
Die Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen bildet die Grundlage für ein zahngesundes Aufwachsen. Sie ist Teil des reichweitenstärksten Präventionsprogramms im Gesundheitswesen Deutschlands und erreicht jährlich Millionen von Kindern und Jugendlichen.
In Berlin wird die Gruppenprophylaxe von der Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) e. V. (LAG) organisiert und durchgeführt. Mitwirkende sind das Personal der Zahnärztlichen Diensten der Berliner Bezirksämter und das in der Prophylaxe geschulte Personal der LAG.
Durch die regelmäßigen Besuche in Kitas und Schulen wird ein niedrigschwelliges, alltagsintegriertes Angebot geschaffen, das alle Kinder – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – erreicht. So werden Bildung und Gesundheitsförderung sinnvoll miteinander verknüpft.
